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Die Tafernwirtschaft in Straubing

Die Gärtnerei der justland GmbH befindet sich heute auf dem Gelände der ehemaligen „Bischöflichen Ökonomie“. Das Grundstück befindet sich in kirchlichen Besitz und gehört dem Bistum Regensburg. Im Bereich zwischen Krankenhausgasse und Donaugasse befand sich früher das „Bischöfliche Studienseminar“, ein Internat für Jungen aus den umliegenden Landkreisen. Diese besuchten in Straubing das Gymnasium, da dies damals auf dem Land noch nicht überall möglich war. Bis in die 1990er Jahre gab es dieses Seminar, in dem z. T. mehrere hundert Jungen untergebracht waren.

Die Bischöfliche Ökonomie diente ursprünglich dazu, das Studienseminar mit zu versorgen – es war praktisch ein Bauernhof mit Tierhaltung und Feldproduktion. Sie wurde jedoch bereits in den späten 1960er Jahren aufgegeben, das Gebäude verfiel zusehends.

In den Jahren 1989 bis 1992 wurde das Anwesen jedoch grundlegend renoviert, weil das „Haus der Bayerischen Geschichte“ dort im Jahr 1992 die Landesausstellung „Bauern in Bayern“ plante und durchführte. Diese Ausstellung zeigte, wie die Bauern in Bayern früher lebten und arbeiteten. Die Tafernwirtschaft war Bestandteil der Ausstellung, wurde so eingerichtet wie ein Wirtshaus vor hundert Jahren eben war (teilweise mit Originalmöbeln) und war eigentlich nur für die Ausstellungsbesucher gedacht. Da das Wirtshaus aber in Straubing sehr gut ankam, wurde es noch einige Jahre von Pächtern weiter betrieben. Seit 2004 gibt es jedoch keine Pächter mehr, und seitdem werden die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen an den Wochenenden vermietet.

Übrigens: das Wort „Tafernwirtschaft“ kommt (ebenso wie z.B. die „Taverne“) aus dem Lateinischen (taberna = Hütte, Laden, Werkstatt, Gasthaus). Der Wirt einer Tafernwirtschaft, Taferner oder Tafernwirt genannt, hatte in früheren Zeiten das Tafernrecht inne. Dieses Recht, in etwa mit der heutigen Gaststättenkonzession vergleichbar, beinhaltete verschiedene Privilegien. Es wurde vom Landesherrn verliehen.
Danach hatte der Wirt einer Tafernwirtschaft, einer sogenannten „vollkommenen Wirtschaft“, nicht nur das öffentliche Schank- bzw. Krugrecht, das Herbergs- und Gastrecht sowie die Fremdenstallung (die Versorgung und das Unterstellen der Zug- und Reittiere), sondern er durfte auch Verlöbnismähler (Häftlwein), Hochzeiten, Stuhlfeste, Tauf- und sonstige festliche Mähler ausrichten. Der Wirt durfte Bier, Wein und Branntwein ausschenken.